Kosten
Ich biete Ihnen gern kostenlos ein erstes 30-minütiges Beratungsgespräch (vor Ort oder telefonisch) zum Kennenlernen an. In diesem können wir auch meine Preise und Zahlungsweisen besprechen.
Übernahme der Kosten durch private Krankenkassen/ Zusatzversicherungen
Meine Praxis ist zugelassen nach dem Heilpraktikergesetz. Als Heilpraktiker für Psychotherapie rechne ich mit Ihnen privat ab. Sie bezahlen mir nach dem Termin bzw. nach Erhalt der Rechnung das fällige Honorar und rechnen dieses falls möglich mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung ab.
Es gibt aber viele Gründe, warum Sie als Patient die Kosten für eine therapeutische Behandlung selbst tragen möchten:
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Die Therapie kann zeitnah beginnen, es benötigt keinerlei Formalitäten.
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Es werden keine persönlichen Daten - weder an Krankenkassen, Versicherungen oder andere Kostenträger und Dritte - weitergegeben oder gespeichert. Sie werden demnach auch nirgendwo als „psychisch vorerkrankt“ vermerkt.
Wieso kann dieser zweite Punkt langfristig so wichtig sein?
Der Wechsel zu einer privaten oder zu einer anderen privaten Krankenkasse wird als „psychisch Vorerkrankter“ nur noch schwer möglich sein.
Als sogenannter „psychisch Vorerkrankter“ sind Sie nun ein Risikopatient, der entweder gar nicht oder (und das ist schon die Ausnahme) nur zu deutlich höheren Versicherungsbeiträgen aufgenommen wird. Im Rahmen der sogenannten „positiven Risikoauslese“ können dann auch Ausschlüsse eben für Folge-Erkrankungen seitens des privaten Krankenversicherers zwingend vereinbart werden. Teilweise liegen diese erhöhten Kosten über 150 Euro im Monat, da kommt schnell über die Jahre ein satter Betrag zustande.
Mit Blick auf den Abschluss einer Berufsunfähgigkeitsversicherung, oder eine Krankentagegeld-Versicherung stelle eine „psychische Vorerkrankung“ zudem ein Ausschlusskriterium dar. In der Regel kann man diese Versicherungen dann nicht mehr abschließen.
Viele der Kreditgeber für ein Baudarlehen verlangen außerdem eine Risiko-Lebensversicherung. Auch hier wird eine „psychische Vorerkrankung“ mitunter zum Ausschlusskriterium.
Ich berate Sie gerne, wenn Sie dazu Fragen haben.